Unsere Angebote in den Hilfen zur Erziehung
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGBVIII
- Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen, Begleitung und Anleitung von Diagnostiken bei Jugendlichen und Kindern, Beratung und Anleitung in Gesundheitsfragen
- Beratung und Anleitung in Erziehungsfragen
- Förderung der einzelnen Familienmitglieder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung
- Unterstützung bei der (Wieder-) Herstellung konstruktiver Kommunikationsstrukturen
- Hilfestellung bei der Entwicklung von Strategien für Konflikt- und Krisensituationen
- Fähigkeit entwickeln, Beziehungen zum sozialen Umfeld wiederherzustellen
- Hilfestellung in alltagspraktischen Bereichen
- Möglichkeiten der Freizeitgestaltung aufzeigen bzw. nutzen
Begleiteter Umgang § 18,3 SGBVIII – mögliche Angebote des begleiteten Umgangs
Betreute Umgangsanbahnung
Ist eine kurze Unterstützung mit einem kurzen Zeitrahmen notwendig, um eine Anbahnung des Umgangs zum anderen Elternteil des Kindes nach langer Pause wiederherzustellen.
Betreute Übergabe
Ein Angebot für Familien, bei denen es in Übergabesituationen wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Eltern kommt.
Kontrollierter Umgang
Bei dieser Form des begleiteten Umgangs handelt es sich um eine intensive Maßnahme, die es notwendig macht, dass zwei sozialpädagogische Fachkräfte anwesend sind. Dabei handelt es sich um eine vorhandene oder mögliche Kindeswohlgefährdung oder hoch strittige Eltern, die im Umgang mit dem minderjährigem Kind( 0 - 6 Jahre)nicht in der Lage sind kindgerecht als Elternteil zu handeln. (Beobachtung und Dokumentation sowie adäquate Anleitung sind unbedingt notwendig).
Bei einem kontrollierten Umgang werden unter den o.g. Voraussetzungen zwei Fachkräfte zur Co- Beratung eingesetzt.
Alle Angebote zum Begleiteten Umgang nach § 18,3 SGBVIII sind entsprechend des Bedarfs der Familie und der vorhandenen Kapazitäten der Sozialpädagogischen Fachkräfte auch am Wochenende möglich.
Ist eine kurze Unterstützung mit einem kurzen Zeitrahmen notwendig, um eine Anbahnung des Umgangs zum anderen Elternteil des Kindes nach langer Pause wiederherzustellen.
Betreute Übergabe
Ein Angebot für Familien, bei denen es in Übergabesituationen wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Eltern kommt.
Kontrollierter Umgang
Bei dieser Form des begleiteten Umgangs handelt es sich um eine intensive Maßnahme, die es notwendig macht, dass zwei sozialpädagogische Fachkräfte anwesend sind. Dabei handelt es sich um eine vorhandene oder mögliche Kindeswohlgefährdung oder hoch strittige Eltern, die im Umgang mit dem minderjährigem Kind( 0 - 6 Jahre)nicht in der Lage sind kindgerecht als Elternteil zu handeln. (Beobachtung und Dokumentation sowie adäquate Anleitung sind unbedingt notwendig).
Bei einem kontrollierten Umgang werden unter den o.g. Voraussetzungen zwei Fachkräfte zur Co- Beratung eingesetzt.
Alle Angebote zum Begleiteten Umgang nach § 18,3 SGBVIII sind entsprechend des Bedarfs der Familie und der vorhandenen Kapazitäten der Sozialpädagogischen Fachkräfte auch am Wochenende möglich.
Wir sind da, um zu helfen!
"Wenn im Alltag mit den Kindern nichts mehr geht
und Ihnen alles über den Kopf wächst"
Hilfe zur Selbsthilfe! Lassen Sie unsere Fachkräfte gemeinsam mit Ihnen arbeiten.
Wir werden Ihnen helfen, die passenden Lösungen im Umgang mit ihren Kindern zu finden, um das gemeinsame Leben wieder allein gestalten zu können.
Wir werden Ihnen helfen, die passenden Lösungen im Umgang mit ihren Kindern zu finden, um das gemeinsame Leben wieder allein gestalten zu können.